Frankreich · Rechtslage 2026
CBD in Lebensmitteln in Frankreich verboten: Was Sie vor Herbst 2026 wissen sollten
Seit dem 15. Mai 2026 dürfen CBD-Produkte in Frankreich nicht mehr als Lebensmittel vermarktet werden. Der Conseil d’État hat eine vorläufige Aussetzung im Eilverfahren abgelehnt, aber noch nicht in der Sache entschieden. Ein differenzierter Überblick.

Der französische CBD-Markt hat in den letzten Monaten eine der stärksten regulatorischen Verschärfungen seiner jüngeren Geschichte erlebt. Seit dem 15. Mai 2026 darf ein Teil der CBD-Produkte in Frankreich nicht mehr als Lebensmittel verkauft werden. Die Branche hat die Massnahme sofort vor dem Verwaltungsgericht angefochten – bislang ohne Erfolg. Hier erfahren Sie, was jetzt gilt und was sich bis Jahresende noch ändern könnte.
01Was seit dem 15. Mai 2026 verboten ist
CBD-Produktgruppen dürfen in Frankreich inzwischen nicht mehr als Lebensmittel verkauft werden.
Seit dem 15. Mai 2026 dürfen folgende CBD-Produkte in Frankreich nicht mehr als Lebensmittel vermarktet werden:
- Sublinguale Öle mit Kennzeichnung als Nahrungsergänzungsmittel
- Hart- und Weichkapseln mit CBD
- Gummibonbons und Bonbons mit CBD
- Getränke mit CBD
- Aufgüsse mit zugesetztem CBD
Die Massnahme richtet sich nicht gegen CBD allgemein. Sie betrifft gezielt Produkte, die zum Verzehr bestimmt sind und als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden.
02Der Grund: der Novel-Food-Status
Rechtsgrundlage ist kein eigens für CBD geschaffenes französisches Gesetz, sondern die Anwendung einer bereits länger bestehenden EU-Verordnung: der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel (Novel Food). CBD wurde im Januar 2019 entsprechend eingestuft. Bevor es in der Europäischen Union rechtmässig als Lebensmittelzutat verkauft werden darf, benötigt es deshalb eine EU-Zulassung nach Bewertung durch die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit.
In Frankreich hat die Generaldirektion für Ernährung (DGAL) einen Kontrollplan zur Durchsetzung dieser Regel eingeführt. Sie stützt sich dabei unter anderem auf Warnungen der ANSM und der Anses, die Verunreinigungen und fehlerhafte Kennzeichnungen bei bestimmten CBD-Lebensmitteln dokumentieren.
CBD hat weiterhin keine Novel-Food-Zulassung
Das Problem betrifft nicht nur Frankreich. Im April 2026 lehnte die EFSA sechs weitere Novel-Food-Zulassungsanträge für CBD ab – für Isolate, synthetische Formen, Tinkturen und Öle aus Cannabis sativa. Bis heute hat keine CBD-Form eine europäische Novel-Food-Zulassung erhalten. Das erklärt, weshalb mehrere Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, ihre Kontrollen bei Lebensmitteln verschärfen.
Ausführliche Quellenangabe am Ende des Artikels.03Was in Frankreich legal bleibt
Das Verbot vom 15. Mai 2026 betrifft ausschliesslich Lebensmittel. Mehrere CBD-Produktkategorien bleiben auf dem französischen Markt legal, sofern die jeweils geltenden Vorschriften eingehalten werden:
CBD-Blüten und -Harze
In Frankreich seit dem Entscheid des Conseil d’État vom 29. Dezember 2022 legal, sofern der THC-Gehalt unter 0,3 % liegt.
CBD-Blüten ansehenCBD-Kosmetik
Balsame und Massageöle unterliegen der EU-Verordnung 1223/2009, unabhängig vom lebensmittelrechtlichen Status von CBD.
CBD-Kosmetik ansehenCBD-E-Liquids und Vapes
Sie unterliegen eigenen Vorschriften und sind vom DGAL-Kontrollplan für Lebensmittel nicht betroffen.
CBD-Vapes ansehenCBD verstehen
Ein umfassender Überblick über CBD, seine Wirkungsweise und den rechtlichen Rahmen.
Alles über CBDDer besondere Fall unserer CBD-Öle: Unsere Öle von The Green Lab und GreenLife sind als Kosmetikprodukte registriert und werden als solche vermarktet, nicht als Nahrungsergänzungsmittel. Sie könnten daher grundsätzlich ausserhalb des oben beschriebenen DGAL-Kontrollplans für Lebensmittel liegen.
Dabei ist eine wichtige Einschränkung zu beachten: Die Einstufung eines Produkts hängt nicht allein vom angegebenen Status ab, sondern auch von seiner Aufmachung und seinem vorgesehenen Gebrauch. Bei Fragen zu einem bestimmten Produkt kann unser Kundendienst Ihnen den angegebenen Status vor der Bestellung bestätigen.
04Die Branche vor dem Conseil d’État: Eilantrag abgewiesen
Die beiden wichtigsten Branchenverbände, UPCBD und SPC, haben beim Conseil d’État einen Eilantrag auf Aussetzung des DGAL-Kontrollplans gestellt. Am 10. Juli 2026 hat der Eilrichter diesen Antrag abgewiesen.
Das Gericht stellte insbesondere fest, dass der Kontrollplan vor allem die Ausstellung neuer Bescheinigungen blockiert, ohne systematische und sofortige Beschlagnahmungen bereits im Umlauf befindlicher Bestände auszulösen. Wichtig: Dieser Entscheid beurteilt nicht die Sache selbst. Er betrifft ausschliesslich die Dringlichkeit einer Aussetzung. Ob die Massnahme rechtmässig ist, bleibt offen.
05Der nächste Termin: Herbst 2026
Die umfassende Prüfung der Rechtmässigkeit des Verbots wird für Herbst 2026 erwartet. Im Hauptsacheverfahren soll insbesondere untersucht werden, ob die Massnahme nach EU-Recht verhältnismässig ist und wie sie sich in die bisherige europäische Rechtsprechung zu Hanf einfügt. Auf diesem Gebiet hat die CBD-Branche in den letzten Jahren bereits mehrere Erfolge erzielt.
Für die Branche ist dies deshalb eine Phase des Abwartens: Das Verbot gilt heute, doch es steht nicht fest, ob es in einigen Monaten unverändert bestätigt wird.
06Und wie sieht es in der Schweiz aus?
Auch die Schweiz kennt Vorschriften für neuartige Lebensmittel (Novel Food). Cannabinoide wie CBD sowie cannabinoidhaltige Hanfextrakte für Lebensmittel gelten als neuartige Lebensmittel, wenn kein nennenswerter Verzehr vor dem 15. Mai 1997 nachgewiesen werden kann. Ihr Inverkehrbringen als Lebensmittel erfordert deshalb eine Bewilligung des BLV oder eine anerkannte Zulassung der Europäischen Kommission.
Der Schweizer THC-Grenzwert von 1 % ist keine lebensmittelrechtliche Zulassung für CBD. Er dient unter anderem der Abgrenzung zu Produkten, die dem Betäubungsmittelrecht unterliegen. Je nach Zusammensetzung, Aufmachung und vorgesehenem Gebrauch können CBD-haltige Produkte jedoch anderen Regelungen unterstehen, insbesondere dem Kosmetik- oder Chemikalienrecht.
Bei einer Bestellung nach Frankreich sind in jedem Fall die im Bestimmungsland geltenden Vorschriften zu beachten.
CBD-Öle von The Green Lab
Unsere Öle sind als Kosmetikprodukte registriert und werden als solche vermarktet. Sie könnten daher grundsätzlich und nach heutigem Stand weiterhin aus Frankreich bestellbar sein, vorbehaltlich der rechtlichen Beurteilung ihrer Aufmachung und Verwendung.
CBD-Öle ansehenSchweizer CBD-Blüten
In Frankreich bei einem THC-Gehalt unter 0,3 % legal, unabhängig vom Produktionsland.
CBD-Blüten ansehenKonkret: Dass ein Produkt in der Schweiz hergestellt oder von dort vertrieben wird, erlaubt keine Umgehung des französischen Lebensmittelrechts. Unsere als Kosmetik registrierten CBD-Öle fallen ihrem angegebenen Status nach grundsätzlich nicht unter die Regeln für Nahrungsergänzungsmittel. Die Behörden können jedoch auch die Aufmachung und den tatsächlichen Gebrauch berücksichtigen.
Die Rechtslage entwickelt sich schnell, und die Auslegung eines angegebenen Status kann je nach Kontrolle unterschiedlich ausfallen. Bei Fragen zu einem Produkt oder einer Bestellung kann unser Kundendienst Ihnen Orientierung geben. Bitte prüfen Sie auch, welche Vorschriften für Ihre persönliche Situation gelten.
07Häufige Fragen
Kann ich in Frankreich weiterhin CBD-Öl als Lebensmittel kaufen?
Nein. Seit dem 15. Mai 2026 dürfen als Nahrungsergänzungsmittel gekennzeichnete CBD-Öle ebenso wie CBD-Kapseln, Gummibonbons, Getränke und Aufgüsse in Frankreich nicht mehr vermarktet werden.
Sind CBD-Blüten von diesem Verbot betroffen?
Nein. Unverarbeitete CBD-Blüten und -Harze bleiben in Frankreich bei einem THC-Gehalt unter 0,3 % legal, gemäss dem Entscheid des Conseil d’État vom 29. Dezember 2022.
Was könnte sich im Herbst 2026 ändern?
Der Conseil d’État soll die Rechtmässigkeit des Verbots in der Sache prüfen – über die im Juli behandelte Dringlichkeitsfrage hinaus. Das Urteil könnte den DGAL-Kontrollplan ganz oder teilweise bestätigen, anpassen oder aufheben.
Ist CBD als Lebensmittel in ganz Europa verboten?
Nein, die Lage ist je nach Land unterschiedlich. Das Hindernis ist vor allem die bislang fehlende europäische Novel-Food-Zulassung für CBD. Die Mitgliedstaaten setzen diese Vorgabe unterschiedlich streng um.
Sind Ihre CBD-Öle von diesem Verbot betroffen?
Unsere Öle von The Green Lab sind als Kosmetikprodukte registriert und werden als solche vermarktet, nicht als Nahrungsergänzungsmittel. Sie könnten deshalb grundsätzlich und nach heutigem Stand ausserhalb des DGAL-Kontrollplans für Lebensmittel liegen. Da die Einstufung auch von der Aufmachung und dem vorgesehenen Gebrauch abhängen kann, ist dies jedoch keine uneingeschränkte rechtliche Garantie. Wenden Sie sich im Zweifel vor der Bestellung an unseren Kundendienst.
08Weiterführende Informationen
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Unser Team kann Ihnen helfen, die für Ihr Wohnsitzland verfügbaren und zulässigen Produktformen zu finden.
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- CBD als Lebensmittel in Frankreich seit dem 15. Mai 2026 verboten. Herborisia, 2026. Artikel lesen
- Legales CBD in Frankreich 2026: Novel Food, DGAL-Kontrollplan und erlaubte Produktformen. France Cannabidiol, 2026. Artikel lesen
- CBD als Lebensmittel: Der Conseil d’État weist den Eilantrag der Branche ab. L’Officiel des Métiers, 13. Juli 2026. Artikel lesen
- EU continues CBD scrutiny, rejecting 6 more novel food applications. NutraIngredients, April 2026. Artikel lesen
- Cannabis, Hanfextrakte und Cannabinoide als Lebensmittel. Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), Schweiz. Offizielle Quelle aufrufen
- Cannabidiol (CBD) in kosmetischen Mitteln. Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), Schweiz. Offizielle Quelle aufrufen
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen zur Regulierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Der rechtliche Rahmen für CBD verändert sich in Frankreich, der Schweiz und Europa rasch. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich an eine juristische Fachperson oder die zuständigen Behörden. Der für unsere CBD-Öle genannte Kosmetikstatus entspricht ihrer angegebenen Einstufung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die regulatorische Einstufung kann auch von der Aufmachung und dem vorgesehenen Gebrauch abhängen und garantiert keine risikofreie Einfuhr.
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