Cannabis in der Schweiz: Was die Pilotversuche wirklich zeigen und was das für CBD bedeutet
Frei verkäufliches CBD, vom Arzt verschriebenes Cannabis und Freizeit-Cannabis, das in sieben Pilotversuchen getestet wird, sind drei verschiedene Dinge. Hier steht, was die ersten offiziellen und wissenschaftlichen Ergebnisse sagen, mit ihren Grenzen.
Zwischen frei verkäuflichem CBD, vom Arzt verschriebenem Cannabis und Pilotversuchen, die einigen tausend Erwachsenen vorbehalten sind, wird der Schweizer Rahmen für Cannabis oft missverstanden. Im September 2026 sind zwei wichtige Ergebnisreihen erschienen: ein Zwischenbericht der SCRIPT-Studie (Bern, Biel, Luzern) und eine Einjahresanalyse des Basler Projekts Weed Care. Hinzu kommen die im Januar 2026 veröffentlichte Synthese des Bundes und die Zahlen aus Lausanne.
Wir beziehen in der Debatte über eine Legalisierung keine Stellung, und diese Versuche betreffen kein CBD: Sie betreffen THC-reiches Cannabis, das an Erwachsene verkauft wird, die bereits konsumieren. Sie beleuchten aber den Kontext, in dem sich unsere Branche entwickelt, und zeigen, wie man vorläufige Ergebnisse liest, ohne sie mehr sagen zu lassen, als sie sagen.
01Drei rechtliche Status, drei Regelungen
Das Ausgangskriterium ist der THC-Gehalt, der psychoaktive Stoff des Cannabis. Produkte mit einem Gesamt-THC-Gehalt unter 1 % unterstehen nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG), im Gegensatz zu Cannabis mit höherem THC-Gehalt (BAG).
| Status | Bedingung | Rahmen |
|---|---|---|
| CBD-Produkte | Gesamt-THC-Gehalt unter 1 % | Ausserhalb des Betäubungsmittelgesetzes. Je nach Produkt gelten andere Gesetze (Lebensmittel, Chemikalien, Produktesicherheit). |
| Medizinisches Cannabis | Vom Arzt verschrieben | Seit dem 1. August 2022 ohne Ausnahmebewilligung des BAG zugelassen. Produktion und Handel werden von Swissmedic kontrolliert. |
| Freizeit-Cannabis | THC von 1 % oder mehr, nichtmedizinische Verwendung | Verboten, ausser für Erwachsene, die an einem wissenschaftlichen Pilotversuch teilnehmen (Art. 8a BetmG). |
Bei Hanfblüten zählt der Gesamt-THC-Gehalt, also THC und THCA zusammengerechnet, gemäss dem Merkblatt des Bundes zu Produkten mit CBD.
02Medizinisches Cannabis: Was sich am 1. August 2022 geändert hat
Vor 2022 musste eine Ärztin oder ein Arzt, die oder der Cannabis verschreiben wollte, eine Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) einholen. Der Bundesrat beschloss am 22. Juni 2022, dieses Verbot im Betäubungsmittelgesetz aufzuheben, mit Wirkung ab dem 1. August 2022 (Medienmitteilung des Bundesrats). Seither verschreibt die Ärztin oder der Arzt in eigener Verantwortung mit einem Betäubungsmittelrezept.
Anbau, Herstellung und Handel von Cannabis für medizinische Zwecke unterstehen dem Bewilligungs- und Kontrollsystem von Swissmedic, wie andere medizinische Betäubungsmittel, und der kommerzielle Export ist mit einer Bewilligung von Swissmedic möglich. Ärztinnen und Ärzte müssen dem BAG zudem über ein Online-Meldesystem Daten zur Behandlung während der ersten Therapiejahre übermitteln, um die Entwicklung der Verschreibungen zu verfolgen und ihre Wirkungen zu dokumentieren. Für Arzneimittel auf der Basis von reinem CBD oder von Extrakten mit einem Gesamt-THC-Gehalt unter 1 % ist keine Meldung erforderlich (BAG).
Freizeit-Cannabis blieb dagegen ausserhalb der Pilotversuche verboten.
Verschrieben heisst nicht belegt
Die Aufhebung des Verbots erleichtert den Zugang zu medizinischem Cannabis, sie entscheidet aber nicht über dessen Wirksamkeit. Die 2026 veröffentlichten Übersichtsarbeiten von Cochrane und der Annals of Internal Medicine zu Schmerzen sind in unserem Dossier zu Nutzen und Forschung im Detail beschrieben.
03Die Pilotversuche im Überblick: sieben Projekte, rund 10’400 Erwachsene
Artikel 8a des Betäubungsmittelgesetzes, in Kraft seit dem 15. Mai 2021, erlaubt es, den kontrollierten Verkauf von nichtmedizinischem Cannabis in einem begrenzten Rahmen wissenschaftlich zu testen. Jeder Versuch ist auf fünf Jahre (um zwei verlängerbar) und auf 5’000 Teilnehmende begrenzt. Die Produkte werden in der Schweiz nach biologischen Standards angebaut, mit auf 20 % begrenztem THC-Gehalt, ohne Werbung und mit begrenzten Kaufmengen. Die Teilnehmenden müssen volljährig und bereits Konsumierende sein und dürfen nicht im öffentlichen Raum konsumieren.
Im Juni 2025 nahmen rund 10’400 Personen an den sieben Versuchen teil, etwas weniger als 5 % der rund 220’000 Personen, die 2022 angaben, im vorangegangenen Monat Cannabis konsumiert zu haben, laut Bundesamt für Statistik (Synthese des Bundes).
| Versuch | Ort | Verkaufsmodell | Teilnehmende |
|---|---|---|---|
| La Cannabinothèque | Vernier (GE) | Gemeinnütziger Vereinsladen | ca. 1’300 |
| Cann-L | Lausanne | Gemeinnütziges Fachgeschäft | ca. 1’500 |
| SCRIPT | Bern, Biel, Luzern | Apotheken | 762 (Ende 2024) |
| Cannabis Research Zürich | Zürich | Gewinnorientierte Fachgeschäfte | ca. 3’200 |
| Weed Care | Basel-Stadt | Apotheken | 314 |
| ZüriCan | Zürich | Apotheken, Informationszentrum, Social Clubs | ca. 2’217 |
| Grashaus | Basel-Landschaft | Gewinnorientierte Fachgeschäfte | ca. 1’100 |
Teilnehmende im Juni 2025 laut BAG, ausser SCRIPT (Ende 2024). Weed Care zählte zu Beginn 378 Teilnehmende; SCRIPT kommt seit dem Ende der Rekrutierung auf 1’177.
04Was die Synthese des Bundes sagt
Das BAG hat die Universität Lausanne und die Fachhochschule Nordwestschweiz beauftragt, die sieben Versuche zu vergleichen. Der zweite Bericht vom 17. November 2025 deckt den Zeitraum bis Mitte 2025 ab und wurde im Januar 2026 veröffentlicht. Seine Autorinnen und Autoren sind Politikwissenschaftler, unabhängig von den Versuchen.
Kein nennenswerter Vorfall, eine Verlagerung zum legalen Markt, noch fragile Signale
Es werden keine nennenswerten negativen Auswirkungen auf die Gesundheit oder die öffentliche Ordnung gemeldet, und die Polizei hat keine Informationen zu Problemen im Zusammenhang mit Teilnehmenden oder Produkten übermittelt.
Für die Mehrheit der Teilnehmenden sind die legalen Verkaufsstellen zur wichtigsten Bezugsquelle geworden. In drei gemeinnützigen Versuchen (La Cannabinothèque, Cann-L, Weed Care) beziehen die Hälfte bis zwei Drittel der Teilnehmenden ihr Cannabis ausschliesslich oder fast ausschliesslich auf dem legalen Markt. Bei Grashaus (gewinnorientierte Geschäfte) sanken die illegalen Käufe im Durchschnitt von 20 auf 10 Tage pro Monat.
Hoch dosierte THC-Produkte bleiben am gefragtesten, doch das Interesse an Verdampfern, E-Liquids und niedriger dosierten Produkten wächst. Die durchschnittlich pro Person und Monat gekaufte THC-Menge blieb über die ersten zwölf Monate relativ stabil.
Die ersten Analysen zeigen bei Weed Care und Grashaus eine Verbesserung der Angst- und Depressionssymptome. Die Verantwortlichen der Versuche erklären dies mit dem Wegfall des Stresses durch die illegale Beschaffung und mit der Entstigmatisierung. In Basel geht der problematische Konsum nach einem und dann nach zwei Jahren zurück, vor allem bei denjenigen, deren Konsum bereits problematisch war.
Quelle: Management Summary des BAG, UNIL und FHNW, November 2025. Einzelheiten am Ende des Artikels.Die Vorbehalte der Autorinnen und Autoren selbst
- Der Zeitraum ist kurz, daher bleiben die Ergebnisse zu sozialen und gesundheitlichen Aspekten begrenzt.
- Die Teilnehmenden sind nicht repräsentativ: 78 % Männer, rund ein Drittel Hochschulabsolventen, junge und gelegentliche Konsumierende sind untervertreten.
- Die Zufriedenheit wird nur in drei Versuchen gemessen.
- Das getestete Angebot ist enger als das eines kommerziellen Marktes.
- Die internationale Erfahrung lässt zu Beginn einer Regulierung einen leichten Anstieg des Konsums erwarten und Effekte, die erst nach mehreren Jahren sichtbar werden.
05Basel: Weed Care, der randomisierte Versuch
Das randomisierte Ergebnis nach sechs Monaten (Addiction, 2025)
Weed Care ist als randomisierter Versuch angelegt (Protokoll). 378 erwachsene regelmässige Konsumierende wurden zwischen August 2022 und März 2023 rekrutiert, davon 374 mit verwertbaren Ausgangsmessungen. Die Hälfte hatte von Beginn an Zugang zu Cannabis in Apotheken, die andere Hälfte bezog sechs Monate lang weiterhin auf dem illegalen Markt. Der Versuch war offen: Die Teilnehmenden wussten, in welcher Gruppe sie waren. Das primäre Zielkriterium war ein Score für problematischen Cannabisgebrauch (CUDIT-R, von 0 bis 32) nach sechs Monaten.
Ergebnis im in Addiction veröffentlichten Artikel: 10,1 Punkte in der Apothekengruppe gegenüber 10,9 in der Kontrollgruppe, ein Unterschied von 0,69 Punkten, mit einem 95-%-Konfidenzintervall von -1,4 bis 0,0 und einem p-Wert von 0,052. Die Autorinnen und Autoren sprechen von Hinweisen auf einen Unterschied, nicht von einem gesicherten Effekt. Eine Subgruppenanalyse legt nahe, dass sich der Rückgang auf Teilnehmende beschränkt, die auch andere Drogen konsumierten. Kein sekundäres Zielkriterium (depressive, ängstliche oder psychotische Symptome, Cannabismenge, Alkohol, andere Drogen) veränderte sich statistisch signifikant.
Was man daraus mitnehmen kann: nach sechs Monaten keine statistisch feststellbare Verschlechterung und ein Signal für einen bescheidenen, unsicheren Nutzen beim primären Zielkriterium.
Die Nachbeobachtung nach zwei und drei Jahren (Mitteilungen des Kantons)
Nach sechs Monaten erhielt auch die Kontrollgruppe Zugang zu den Apotheken: Was folgt, ist eine Beobachtungsstudie ohne Vergleichsgruppe. Laut dem Gesundheitsdepartement Basel-Stadt waren nach zwei Jahren 87 kg Cannabis verkauft worden, ein Drittel davon Produkte mit weniger als 13 % THC, also weniger als die üblichen Schwarzmarktprodukte. Der Kanton schätzt die dem illegalen Markt entzogenen Verkäufe auf rund 900’000 Franken. Er gibt an, dass weder die Konsumtage noch die Mengen zugenommen hätten und dass depressive Symptome, Angst und Suchtverhalten zurückgegangen seien. 299 der 378 Teilnehmenden waren noch aktiv.
Nach drei Jahren waren es noch 265; der Kanton berichtet von einem deutlichen Rückgang beim Konsum von mit Tabak vermischten Joints, von stabilen pro Person gekauften Mengen und von der Verlängerung der Studie bis Januar 2027 (Keystone-SDA). Das sind Mitteilungen einer Verwaltung, keine wissenschaftlichen Publikationen.
Die Einjahresanalyse (Drug and Alcohol Dependence, September 2026)
Laut dem Bericht des Hanf Magazins vom 23. September 2026 hat eine Anfang September in Drug and Alcohol Dependence veröffentlichte Analyse 374 Teilnehmende ein Jahr lang begleitet. Der Score für depressive Symptome (PHQ-9) sinkt im Durchschnitt von 5,37 auf 4,53 Punkte, und Angst wie problematischer Konsum gehen leicht zurück. Diese Rückgänge sind statistisch signifikant, aber gering, und der Anteil der Personen über den klinischen Schwellenwerten bleibt ungefähr gleich. Die Teilnehmenden konsumieren etwas häufiger als zu Beginn, ohne dass die Gesamtmenge steigt. Diese Analyse hat keine Vergleichsgruppe: Laut demselben Bericht schreiben ihre Autorinnen und Autoren selbst, dass daraus kein Kausalzusammenhang abgeleitet werden kann.
Mitteilungen, Synthesen und begutachtete Artikel sagen nicht immer dasselbe mit derselben Nuance. Ein weiterer Grund, darauf zu achten, wer was gemessen hat und mit welcher Vergleichsgruppe.
06Bern, Biel, Luzern: SCRIPT
SCRIPT (Safer Cannabis Research In Pharmacies Trial) ist ein randomisierter Versuch, der vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützt und von der Universität Bern durchgeführt wird. Sein Zwischenbericht vom 4. September 2026, der am 7. September der Presse vorgestellt wurde, ist noch nicht von Fachkolleginnen und -kollegen begutachtet. Die Autorinnen und Autoren haben sich entschieden, ihn vor der Fachzeitschrift zu veröffentlichen, nach einer erweiterten Durchsicht (Forschende, Behörden, Fachstellen, Teilnehmende), weil die Studie an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik steht.
1’177 erwachsene regelmässige Konsumierende wurden zufällig zugeteilt: Die eine Hälfte konnte sofort Cannabis in Apotheken kaufen, die andere Hälfte nach sechs Monaten Wartezeit. Die Produkte sind auf 20 % THC begrenzt, werden in neutraler Verpackung verkauft, mit einer hohen simulierten Steuer und Obergrenzen von 2 g THC pro Kauf und 10 g pro Monat. Der Bericht präsentiert die Ergebnisse nach sechs Monaten.
- Konsumhäufigkeit: Sie hat sich in beiden Gruppen kaum verändert, bei Cannabis wie bei Tabak. Nichts deutet darauf hin, dass der Zugang über Apotheken sie verändert hat.
- Konsumform: Der Anteil der Teilnehmenden, die ihr Cannabis ausschliesslich rauchten, sinkt in der zugelassenen Gruppe von 78 % auf 58 %, während er sich in der Kontrollgruppe kaum bewegt hat (82 % zu Beginn). Vapen, orale Produkte und gemischter Konsum nehmen zu. Der Anteil der Personen, die aufgehört haben, ist in beiden Gruppen vergleichbar.
- Beschaffung: In der zugelassenen Gruppe hatten 51 % der Teilnehmenden in den letzten sieben Tagen Rauchprodukte aus der Studie konsumiert und 40 % Rauchprodukte vom illegalen Markt, wobei sich die beiden Quellen kombinieren können. Die Autorinnen und Autoren erinnern daran, dass SCRIPT nicht darauf abzielt, den illegalen Markt zu verdrängen: an diesen Markt angeglichene Preise plus eine simulierte Steuer, neutrale Verpackung, THC-Obergrenze.
- Zufriedenheit: 87 % der zugelassenen Gruppe finden den Kauf in der Apotheke angenehm, 71 % sind mit der Beratung zufrieden, 79 % finden, dass sie genügend Privatsphäre haben.
- Sicherheit: 45 Teilnehmende (4 %) meldeten zwischen dem Einschluss und dem Besuch nach sechs Monaten 51 schwerwiegende unerwünschte Ereignisse: 26 in der zugelassenen Gruppe (24 Personen) und 25 in der Kontrollgruppe (21 Personen), meist im Zusammenhang mit medizinischen Eingriffen im Spital. Bei einem Ereignis kann ein Zusammenhang mit der Intervention zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, und die Validierung durch ein unabhängiges Komitee steht noch aus.
- Illegaler Markt: 127 von Teilnehmenden mitgebrachte Proben illegalen Cannabis wurden analysiert, mit durchschnittlich 15 % THC bei Blüten und 22 % beim Harz. Von 69 Teilnehmenden, die den Gehalt ihrer Probe geschätzt hatten, hatte nur eine Person ihn richtig geschätzt. Neun Proben wiesen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit synthetischen Cannabinoiden auf. Diese Proben wurden freiwillig abgegeben, meist von Bekannten: Sie repräsentieren den illegalen Markt nicht als Ganzes.
Die Studie läuft bis 2029, mit einem bis zum 31. Oktober 2028 verlängerten Verkauf in Apotheken (vom BAG im September 2025 genehmigte Verlängerung).
07Lausanne und Genf
Cann-L (Lausanne). In ihrem Bericht vom Mai 2026 gibt der Waadtländer Staatsrat an, dass sich seit Dezember 2023 rund 1’700 Personen angemeldet haben (77 % Männer, durchschnittlich 36 Jahre alt). Die von den Teilnehmenden illegal gekauften Cannabismengen seien von rund 14,7 kg auf 5,5 kg pro Monat gesunken (Daten 2024), und rund 70 % der Angemeldeten gaben 2024 an, ihr Cannabis ausschliesslich oder fast ausschliesslich bei Cann-L zu beziehen. Sucht Schweiz schätzt, dass seine Verkäufe rund 18 % des Lausanner Konsums ausmachen würden. Die Kantonspolizei hat keine Anzeige verzeichnet, und die Analysezertifikate der Chargen sind an der Verkaufsstelle verfügbar. Diese Zahlen sind Schätzungen eines laufenden Angebots, keine Ergebnisse eines randomisierten Versuchs.
La Cannabinothèque (Vernier, Genf). Rund 1’300 Teilnehmende im Juni 2025 laut BAG. Die im Juni 2026 in der Revue médicale suisse veröffentlichten vorläufigen Daten beschreiben eine überwiegend männliche Kohorte, durchschnittlich rund 38 Jahre alt, bestehend aus häufig Konsumierenden, die von der Produktqualität motiviert sind, ohne bisher nennenswertes unerwünschtes Ereignis.
08Was diese Versuche nicht sagen können
Fünf Grenzen, die man im Kopf behalten sollte
- Wer untersucht wird: Erwachsene, die bereits regelmässig konsumierten. Nichts zu Jugendlichen, Nichtkonsumierenden oder zum Einstieg in den Konsum.
- Was verkauft wird: ein eingeschränktes Angebot, auf 20 % THC begrenzt, ohne Werbung. Die Effekte eines kommerziellen Marktes lassen sich daraus nicht ableiten.
- Wie lange: von sechs Monaten bis drei Jahren je nach Versuch. Die Effekte einer Regulierung misst man über Jahre.
- Wie gemessen wird: überwiegend durch Selbstangaben. Das in Basel veröffentlichte randomisierte Ergebnis ist beim primären Zielkriterium grenzwertig, und die längerfristigen Verbesserungen stammen aus einer Nachbeobachtung ohne Vergleichsgruppe.
- Welcher Status: Der SCRIPT-Bericht ist noch nicht begutachtet, und sein eigenes Team weist darauf hin, dass sich seine Ergebnisse auf individuelle Effekte bei Konsumierenden beziehen, nicht auf die Effekte einer allgemeinen Regulierung.
09Wo das Gesetz steht
Das Parlament hat Cannabis nicht legalisiert. Ein Vorentwurf für ein Gesetz über Cannabisprodukte, hervorgegangen aus der parlamentarischen Initiative Siegenthaler, ist in Arbeit. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat ihn vom 29. August bis 1. Dezember 2025 in die Vernehmlassung gegeben, und der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung datiert vom 8. Mai 2026 (BAG). Der Vorentwurf sieht insbesondere den Anbau für den Eigengebrauch und den Kauf von Cannabisprodukten durch Erwachsene vor, einen gemeinnützigen Verkauf in einer begrenzten Zahl von Verkaufsstellen mit kantonaler Konzession, ein Werbeverbot, eine Lenkungsabgabe und die Beibehaltung der Nulltoleranz am Steuer.
Im Mai 2026 beschloss die SGK-N, die Arbeiten fortzusetzen (16 Stimmen zu 8 bei 1 Enthaltung) und das Projekt an eine Subkommission zurückzuweisen. Sie lehnte es mit 17 zu 8 Stimmen ab, es bis zu den definitiven Ergebnissen der Pilotversuche zu sistieren. Mehrere Kantone verlangen mehr Mittel für die Umsetzung, und der Online-Verkauf sowie die Massnahmen für Minderjährige müssen überarbeitet werden (GREA).
Die Positionen bleiben geteilt. Laut RTS unterstützen SP und Grüne das Projekt, während SVP und Die Mitte es ablehnen, wobei Die Mitte insbesondere der Ansicht ist, dass der Jugendschutz nicht erreicht wird (watson). Von den angehörten Fachorganisationen lehnt nur das Blaue Kreuz das Projekt ab.
Zum Zeitplan: Die Autorinnen und Autoren der SCRIPT-Studie erwähnen in ihrem Bericht vom September 2026 ein Inkrafttreten des künftigen Gesetzes frühestens 2031. Bis dahin bleibt Freizeit-Cannabis ausserhalb der Pilotversuche verboten.
10Und CBD in alledem?
CBD mit einem Gesamt-THC-Gehalt unter 1 % bleibt ausserhalb des Betäubungsmittelgesetzes: Laut BAG kontrolliert dieses Gesetz nur THC. CBD-Produkte fallen je nach Art unter andere Erlasse (Lebensmittel, Chemikalien, Produktesicherheit), wie im Merkblatt des Bundes erläutert.
Die Pilotversuche betreffen dagegen kein CBD: Ihre Produkte enthalten bis zu 20 % THC, das Zwanzigfache der für CBD-Produkte geltenden Grenze von 1 %, und werden nur an Erwachsene verkauft, die bereits Cannabis konsumieren. Ihre Ergebnisse, ob zum THC-Konsum, zur psychischen Gesundheit oder zum illegalen Markt, lassen sich daher nicht auf ein CBD-Öl oder eine CBD-Blüte übertragen.
Was ein CBD-Käufer trotzdem daraus mitnehmen kann
- Ein Etikett ist keine Analyse. In SCRIPT hatte nur eine von 69 Personen den THC-Gehalt ihrer Probe richtig geschätzt, und in Lausanne sind die Analysezertifikate der Chargen an der Verkaufsstelle verfügbar. Der Reflex gilt auch für CBD: Ein angegebener Prozentsatz hat nur Wert, wenn er durch eine Laboranalyse überprüft wurde. Diesen Punkt vertiefen wir in unserem Artikel zu den Konzentrationen.
- Terpene und Entourage-Effekt. Die Evaluatoren des Bundes stellen fest, dass zwei gewinnorientierte Versuche diese Begriffe in ihrer kommerziellen Kommunikation hervorheben, und präzisieren, dass keine wissenschaftlichen Belege sie stützen. Unsere Lesart ist etwas differenzierter: Die Hypothese stützt sich auf reale präklinische Daten, ist beim Menschen aber klinisch nicht gesichert. Siehe unsere Seite zum Entourage-Effekt.
- Rest-THC und Strassenverkehr. In SCRIPT dürfen Teilnehmende nicht unter Cannabiseinfluss fahren, und der Vorentwurf des Gesetzes behält die Nulltoleranz am Steuer bei. Wenn Sie ein Full Spectrum verwenden, wird die Frage von THC-Spuren und Tests in unserem Artikel Full Spectrum oder Broad Spectrum behandelt.
11Häufige Fragen
Ist Cannabis in der Schweiz 2026 legal?
Nicht für den Freizeitgebrauch: Er bleibt verboten, ausser für Erwachsene, die an einem wissenschaftlichen Pilotversuch teilnehmen. Medizinisches Cannabis ist seit dem 1. August 2022 auf Rezept zugelassen. CBD-Produkte mit einem Gesamt-THC-Gehalt unter 1 % unterstehen nicht dem Betäubungsmittelgesetz.
Seit wann ist medizinisches Cannabis in der Schweiz zugelassen?
Seit dem 1. August 2022 können Ärztinnen und Ärzte medizinisches Cannabis verschreiben, ohne eine Ausnahmebewilligung beim BAG zu beantragen. Sie müssen jedoch während der ersten Therapiejahre Daten zur Behandlung melden.
Betreffen die Pilotversuche CBD?
Nein. Sie betreffen THC-reiches Cannabis, bis zu 20 %, das an Erwachsene verkauft wird, die bereits konsumieren. Ihre Ergebnisse sagen nichts über die Wirksamkeit oder Sicherheit eines CBD-Öls oder von Blüten mit weniger als 1 % THC aus.
Beweisen die Pilotversuche, dass eine Legalisierung risikolos wäre?
Nein. Ihre eigenen Autorinnen und Autoren betonen, dass die Ergebnisse noch begrenzt sind: kurze Dauer, nicht repräsentative Teilnehmende, keine Jugendlichen oder Nichtkonsumierenden, ein engeres Angebot als bei einem kommerziellen Markt. Sie stellen zum jetzigen Zeitpunkt das Fehlen eines nennenswerten negativen Effekts fest, was nicht dasselbe ist wie ein Beweis für Unbedenklichkeit.
Kann man noch an einem Pilotversuch teilnehmen?
Die Bedingungen variieren je nach Versuch: volljährig sein, bereits regelmässig Cannabis konsumieren und in der betreffenden Stadt oder im betreffenden Kanton wohnen. Die Rekrutierung ist bei mehreren Versuchen abgeschlossen oder begrenzt, bei SCRIPT endete sie im August 2025. Erkundigen Sie sich direkt beim Versuch in Ihrer Region.
Wann könnte Cannabis in der Schweiz legalisiert werden?
Es ist kein Datum festgelegt. Der Gesetzesentwurf wird in der Kommission des Nationalrats bearbeitet. Die Autorinnen und Autoren der SCRIPT-Studie erwähnen ein Inkrafttreten des künftigen Gesetzes frühestens 2031.
Sind die SCRIPT-Ergebnisse endgültig?
Nein. Sie betreffen die ersten sechs Monate, sind noch nicht begutachtet und werden bis 2029 ergänzt. Die Sicherheitsanalysen warten auf die Validierung durch ein unabhängiges Komitee.
Eine Frage zum Status Ihres CBD-Produkts?
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Unseren Kundendienst kontaktierenQuellen
- Bundesrat. Der Zugang zu Cannabis für medizinische Zwecke wird für Patientinnen und Patienten erleichtert, Medienmitteilung vom 22. Juni 2022. Medienmitteilung lesen
- BAG. Arzneimittel auf Cannabisbasis: Gesetzesänderung. Seite ansehen
- BAG. Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke. Seite ansehen
- BAG. Cannabis, Sucht und Gesundheit. Seite ansehen
- Swissmedic, BLV, BAG. Cannabidiol (CBD)-haltige Produkte, Merkblatt. Merkblatt lesen
- Hadorn S, Mavrot C, Novet B. Analyse der Ergebnisse der Cannabis-Pilotversuche in Schweizer Städten, zweiter Teil (Mitte 2024 bis Mitte 2025), Management Summary, 17. November 2025, für das BAG. Zusammenfassung lesen
- Baltes-Flueckiger L, et al. Effects of cannabis regulation in Switzerland: study protocol of a randomized controlled trial. Frontiers in Psychiatry, 2023. Studie lesen
- Baltes-Flueckiger L, et al. Effects of legal access versus illegal market cannabis on use and mental health: a randomized controlled trial. Addiction, 2025;120(10):1982-1992. Studie lesen
- Gesundheitsdepartement Basel-Stadt. Cannabisstudie Weed Care: Positive Bilanz nach zwei Jahren, Medienmitteilung vom 28. März 2025. Medienmitteilung lesen
- Keystone-SDA. Basel-Stadt takes positive stock after three years of cannabis dispensing, 19. März 2026 (auf Englisch). Meldung lesen
- Hanf Magazin. Weed Care Basel: ein Jahr Cannabis aus der Apotheke ohne psychische Verschlechterung, 23. September 2026, Bericht über eine in Drug and Alcohol Dependence (2026) veröffentlichte Analyse. Bericht lesen
- Tomaschek R, et al. SCRIPT, Zwischenbericht 2026, Universität Bern, 4. September 2026 (nicht begutachtet). Bericht lesen
- Staatsrat des Kantons Waadt. Bericht an den Grossen Rat über die Pilotversuche zur kontrollierten Abgabe von Cannabis, Mai 2026. Bericht lesen
- Cina N, et al. Regulated cannabis distribution pilot studies in Switzerland: an example in Geneva. Revue médicale suisse, 2026;22(965):1022-1026. Referenz lesen
- BAG. Neues Gesetz über Cannabisprodukte (Vorentwurf und Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung). Seite ansehen
- GREA. Cannabis: Das Parlament setzt die Arbeiten fort, 12. Mai 2026. Artikel lesen
- RTS. Cannabis in der Schweiz: Die Debatte über die Legalisierung spaltet Parteien und Organisationen. Artikel lesen
- watson. Cannabis-Legalisierung: Die Schweizer Parteien sind sich uneinig. Artikel lesen
Dieser Artikel dient der Information. Er stellt weder eine Rechts- noch eine medizinische Beratung dar. Er gibt den Stand der konsultierten Quellen am 20. Oktober 2026 wieder; die regulatorische Lage und die Ergebnisse der Pilotversuche entwickeln sich weiter. CBD ist kein Arzneimittel.
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